Das Betreibungsbegehren ist beim zuständigen Betreibungsamt schriftlich einzureichen. Das Begehren muss Name und Wohnort von Gläubiger und Schuldner, die Forderungssumme, sowie die Forderungsurkunde enthalten und vom Gläubiger unterzeichnet sein. Fehlt eine entsprechende Urkunde, muss der Forderungsgrund angegeben werden. Weitere Unterlagen müssen nicht beigelegt werden. Das Betreibungsbegehren können Sie herunterladen oder direkt beim Betreibungsamt ihres Wohnortes beziehen.

 

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