Darf der Zahlungsbefehl offen per Post zugestellt werden?
Ja, das Betreibungsamt darf einen Zahlungsbefehl per Post versenden. Es kann gemäss Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz wählen, ob es den Zahlungsbefehl dem Schuldner übergibt oder ob es die Post damit beauftragt. Häufig übernimmt die Post die Zustellung, was bedeutet, dass der Pöstler als Betreibungsgehilfe handelt. Er vertritt das Betreibungsamt gegenüber dem Read more…